§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen José Carlos Martín Lache, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung WERIXO (im Folgenden: WERIXO), und dem Mandanten über IT-Dienstleistungen gemäß §3 dieser AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB werden ausdrücklich nicht geschlossen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Mandant verbindlich, als Unternehmer zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde von WERIXO ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Individuelle Vertragsvereinbarungen (Mandatsvertrag) haben Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten ergänzend und lückenfüllend.
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines von WERIXO erstellten Angebots durch den Mandanten zustande. Schriftform umfasst die handschriftliche Unterschrift, die qualifizierte elektronische Signatur sowie die Auftragserteilung per E-Mail (Textform gemäß §126b BGB).
Angebote von WERIXO sind freibleibend. WERIXO behält sich vor, Anfragen ohne Begründung abzulehnen.
Vor Vertragsschluss findet ein 30-minütiges Erstgespräch statt, in dem Leistungsumfang, Tarif und Erwartungen beider Seiten geklärt werden. Das Erstgespräch ist unentgeltlich und unverbindlich.
Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot oder Mandatsvertrag genannten Starttermin, frühestens jedoch nach vollständigem Abschluss des Onboarding-Prozesses.
§3 Leistungsgegenstand
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif (Small Office Start, Business Essentials oder Business Managed) bzw. dem Festpreis-Scope (NIS2-Sprint, Add-Ons), wie auf werixo.de/leistungen beschrieben und im Angebot dokumentiert.
WERIXO erbringt Dienstleistungen als externer IT-Betrieb: IT-Helpdesk (Remote), Microsoft 365-Betreuung, Endgeräte-Verwaltung, Datensicherung nach 3-2-1-Prinzip, Sicherheitsgrundlagen (nach DIN SPEC 27076), monatlichen Betriebsnachweis (Evidence Pack).
WERIXO erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Zertifizierungen und keine verbindliche Einstufung im Sinne des NIS2-Umsetzungsgesetzes (BSIG). Das Leistungsangebot umfasst technische IT-Betriebsunterstützung und Dokumentation.
WERIXO ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen. WERIXO bleibt gegenüber dem Mandanten für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant stellt WERIXO rechtzeitig und vollständig alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugriffsberechtigungen, Netzwerkzugänge und Inventarlisten zur Verfügung.
Der Mandant benennt einen verantwortlichen technischen Ansprechpartner (IT-Koordinator) mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen für IT-Belange.
Der Mandant gewährleistet, dass WERIXO ausreichende Remote-Zugriffsrechte für die vereinbarten Systeme erhält. Vor-Ort-Besuche werden gesondert vereinbart.
Soweit der Mandant gemäß NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG, in Kraft seit 06.12.2025) als wesentliche oder wichtige Einrichtung eingestuft ist oder eingestuft werden könnte, ist er verpflichtet, WERIXO unverzüglich darüber zu informieren und die zur Erfüllung eigener regulatorischer Pflichten notwendigen Informationen bereitzustellen.
§5 Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf werixo.de/preise veröffentlichten Preise, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Monatliche Tarife (Small Office Start, Business Essentials, Business Managed) werden im Voraus zu Monatsbeginn fällig. Festpreis-Leistungen (NIS2-Sprint, Projekte) werden nach einem im Angebot definierten Meilensteinplan abgerechnet.
Zahlungen sind per SEPA-Lastschrift oder Überweisung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu leisten, ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug gelten §§286, 288 BGB. Im B2B-Verhältnis beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB).
§6 Servicezeiten und Reaktionszeiten
Tarife Small Office Start und Business Essentials: Servicezeiten Montag bis Freitag 08:00–17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage NRW). Erste qualifizierte Antwort: innerhalb von 4 Geschäftsstunden ab Eingang.
Tarif Business Managed: Servicezeiten Montag bis Freitag 08:00–17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage NRW). Erste qualifizierte Antwort: innerhalb von 2 Geschäftsstunden ab Eingang.
Reaktionszeiten beziehen sich auf den Eingang einer ersten fachkundigen Antwort, nicht auf die vollständige Problemlösung.
Außerhalb der Servicezeiten wird kein regulärer Support geleistet. Notfall-Support ist als kostenpflichtiger Add-On buchbar. Es besteht keine 24/7-Bereitschaftsverpflichtung.
§7 Gewährleistung und Mängelrüge
WERIXO schuldet die Erbringung der vereinbarten IT-Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters.
Der Mandant ist verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich gegenüber WERIXO zu rügen und den Mangel hinreichend zu beschreiben. Diese Rügepflicht ergibt sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie der im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden Obliegenheit zur zeitnahen Geltendmachung von Leistungsstörungen. Werden Mängel schuldhaft verspätet gerügt, kann der Anspruch auf Beseitigung ausgeschlossen sein, soweit WERIXO in seinen Möglichkeiten zur Nacherfüllung beeinträchtigt wurde.
Bei rechtzeitiger Mängelrüge ist WERIXO zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung) berechtigt und verpflichtet. WERIXO sind mindestens zwei Nacherfüllungsversuche binnen angemessener Frist zu gewähren.
Für laufende Dienstleistungsverträge (Small Office Start, Business Essentials, Business Managed) als Dauerschuldverhältnisse nach §611 BGB gilt keine gesetzliche Gewährleistungsfrist. Leistungsstörungen sind unverzüglich nach Auftreten zu melden.
Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, soweit Mängel auf unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen durch den Mandanten oder Dritte oder auf nicht von WERIXO zu vertretenden Umständen beruhen.
§8 Preisanpassung
WERIXO ist berechtigt, die vereinbarten Preise für laufende monatliche Tarife jährlich, frühestens nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss, nach billigem Ermessen (§315 BGB) anzupassen.
Preiserhöhungen betragen maximal den Prozentsatz, um den der Verbraucherpreisindex (VPI) Deutschland im gleichen Zeitraum gestiegen ist, höchstens jedoch 5 % pro Jahr.
WERIXO kündigt Preisanpassungen spätestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Mandant hat bei einer Erhöhung das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Wird das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt, gilt die Preisanpassung als akzeptiert. Preissenkungen gelten sofort ohne Ankündigungsfrist.
§9 Haftungsbeschränkung
WERIXO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WERIXO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gesamthaftung von WERIXO ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Summe der in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis vom Mandanten entrichteten Nettoentgelte begrenzt (Jahres-Nettovergütungs-Cap).
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung durch den Mandanten entstanden wäre.
Eine weitergehende Haftung von WERIXO ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und in allen gesetzlich unzulässigen Fällen.
§10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit WERIXO im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Mandanten verarbeitet, agiert WERIXO als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist fester Standardbestandteil des Mandatsvertrags.
Die zentralen Mandantensysteme von WERIXO (Ticketsystem, Dokumentation, Backup-Infrastruktur) werden in deutschen Rechenzentren betrieben (Netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 91301 Forchheim, Rechenzentren Region Nürnberg). Für einzelne Fachdienste (etwa Endpoint-Sicherheit, Patch-Verwaltung sowie E-Mail und Kollaboration) setzt WERIXO sorgfältig ausgewählte Unterauftragsverarbeiter ein; die Verarbeitung erfolgt dabei in Rechenzentren innerhalb der EU. Soweit ein Anbieter zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der EU gehört oder Zugriffe aus einem Drittland nicht ausgeschlossen werden können, ist die Übermittlung durch EU-Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss abgesichert. Die vollständige, aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
Details zur Datenverarbeitung auf dieser Website: werixo.de/datenschutz. Details zum AVV: werixo.de/avv.
§11 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -erfüllung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Als vertraulich gelten insbesondere: technische und betriebliche Informationen, Kundendaten, Preisgestaltungen, Vertragsunterlagen, Sicherheitsarchitekturen und Evidence-Pack-Inhalte.
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
WERIXO darf den Namen des Mandanten nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.
§12 Laufzeit und Kündigung
Monatliche Tarife (Small Office Start, Business Essentials, Business Managed): Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist für beide Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Kündigung in Textform (E-Mail genügt).
Festpreis-Leistungen (NIS2-Sprint, Projekte): Der Vertrag endet mit der vollständigen Übergabe der definierten Deliverables und der Abnahme durch den Mandanten.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§314 BGB) bleibt für beide Parteien jederzeit bestehen.
Nach Vertragsende übergibt WERIXO dem Mandanten innerhalb von 30 Kalendertagen alle mandantenspezifischen Daten in einem maschinenlesbaren Standardformat. Lock-in-Gebühren werden nicht erhoben.
§13 Änderungen dieser AGB
WERIXO behält sich vor, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit die Änderung dem Mandanten unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
Änderungen werden dem Mandanten spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Mandant nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
Widerspricht der Mandant rechtzeitig, hat WERIXO das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zu kündigen.
Änderungen, die den Mandanten ausschließlich begünstigen, können ohne das vorgenannte Verfahren sofort wirksam werden.
§14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen zum individuellen Mandatsvertrag bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.